Heim / Windows-Tutorials / Registrierung von Radiosendern in Roskomnadzor für juristische Personen. Der rechtliche Aspekt der Nutzung von Radiosendern. Erforderliche Dokumente für die Registrierung von RES und VChU

Registrierung von Radiosendern in Roskomnadzor für juristische Personen. Der rechtliche Aspekt der Nutzung von Radiosendern. Erforderliche Dokumente für die Registrierung von RES und VChU

Gemäß dem bereits veröffentlichten Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Oktober 2011 Nr. 837 ist eine Registrierung von CB-Funkstationen in Russland nicht erforderlich. Die neuen Regeln treten am 10. November 2011 in der gesamten Russischen Föderation in Kraft.

Der Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Oktober 2011 Nr. 837 „Über Änderungen des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Oktober 2004 Nr. 539“ bezieht sich insbesondere auf die Streichung von der Radioliste anmeldepflichtige elektronische Geräte und Hochfrequenzgeräte. Für folgende funkelektronische Mittel und Hochfrequenzgeräte ist laut Dokument keine Registrierung erforderlich:

  1. Teilnehmerstationen (Teilnehmergeräte), deren Leistung 100 mW nicht übersteigt
  2. Mobile Landkommunikationsstationen für den persönlichen Gebrauch im 27-MHz-Band (CB-Band) mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 10 W
  3. Teilnehmerstationen für den festen drahtlosen Zugang der CDMA-Technologie (IS-95-Protokoll) in den Funkfrequenzbändern 828–837 MHz und 873–882 MHz
  4. Haushaltsmikrowellen und andere Hochfrequenzgeräte jeglicher Anwendung mit einer Leistung am Verbraucher von weniger als 5 W, einschließlich, ohne offene Strahlung
  5. Funkelektronische Mittel zur Verarbeitung von Strichcode-Etiketten und zur Übertragung der von diesen Etiketten empfangenen Informationen
  6. Hörfunkgeräte für Menschen mit Hörbehinderung
  7. Sicherheits-Funksignalgeräte mit Funkfrequenzen von 26,945 MHz (Autos) und 26,960 MHz (Räume) mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 2 W. Sicherheits-Funksignalgeräte für Kraftfahrzeuge im Funkfrequenzband 433,05 - 434,79 (433,92 +/- 0,2 %) MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 5 mW. Geräte Fernbedienung, Einbrecheralarm und Warnungen im Funkfrequenzband 433,05 - 434,79 (433,92 +/- 0,2 %) MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 10 mW. Fernwirk-, Einbruchmelde- und Warngeräte im Funkfrequenzband 868 - 868,2 MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 10 mW. Sicherheitsalarmanlage für entfernte Objekte im Funkfrequenzband 149,95 - 150,0625 MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 25 mW
  8. Schnurlose Teilnehmertelefone im Funkfrequenzband 30-41 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 10 mW. Teilnehmer (unter Verwendung von nicht mehr als 1 Teilnehmernummer) schnurlose Telefonapparate in den Funkfrequenzbändern 814-815 MHz und 904-905 MHz, schnurlose Telefonapparate der DECT-Technologie im Funkfrequenzband 1880-1900 MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 10 mW.
  9. Steuergeräte für Flugzeug-, Schiffsmodelle usw. (Spielzeug) in den Funkfrequenzbändern 28,0 - 28,2 MHz und 40,66 - 40,70 MHz mit einer zulässigen Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 1 W, im Funkfrequenzband 26,957 - 27,283 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 10 mW.
  10. Konzertfunkmikrofone in den Funkfrequenzbändern 165,70, 166,10, 166,50 und 167,15 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 20 mW
  11. Funkelektronisches Mittel der Bluetooth-Technologie im Funkfrequenzband 2400 - 2483,5 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 2,5 mW.
  12. Funkstationen mit geringer Leistung im Funkfrequenzband 433,075 - 434,750 MHz mit einer Strahlungsleistung der Sendegeräte von nicht mehr als 10 mW.
  13. Sendende Benutzer-(Endgerät-)Ausrüstung, einschließlich eines Empfangsgeräts, mit kurzer Reichweite IEEE 802.11, IEEE 802.11.b, IEEE 802.11.g, IEEE 802.11.n (Wi-Fi), das im Funkfrequenzband 2400–2483,5 MHz betrieben wird, mit eine zulässige Sendestrahlungsleistung von nicht mehr als 100 mW, einschließlich eingebauter oder in anderen Geräten enthaltener Geräte. Sendende Benutzer-(Endgerät-)Ausrüstung, einschließlich eines Empfangsgeräts, mit geringer Reichweite der Standards IEEE 802.11a, IEEE 802.11.n (Wi-Fi), die in den Funkfrequenzbändern 5150–5350 MHz und 5650–6425 MHz betrieben werden, mit einem zulässige Senderstrahlungsleistung nicht mehr als 100 mW, einschließlich eingebauter oder in anderen Geräten enthaltener Geräte zum Senden von Benutzern (Endgeräten), einschließlich eines Empfangsgeräts, das in den Funkfrequenzbändern 2300–2400 MHz, 2500–2690 MHz, 3400–3450 betrieben wird MHz und 3500-3550 MHz, mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 1 W, einschließlich eingebauter oder in anderen Geräten enthaltener Geräte.
  14. Elektronische Funkgeräte, die nur für den Empfang von Funkwellen bestimmt sind und keinen Schutz vor Störungen durch andere elektronische Funkgeräte erfordern, einschließlich elektronischer Funkgeräte, die für den individuellen Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen verwendet werden, persönliche Funkrufsignale (Funkrufgeräte), persönliche Funknavigation, einschließlich Benutzergeräte Radionavigation Satellitensysteme keine funkaussendenden Geräte enthalten.
  15. Teilnehmer-Sendeempfänger von Funksuchsystemen mit einer Strahlungsleistung von Sendegeräten bis zu 2 W, die gemäß dem festgelegten Verfahren zur Verwendung auf dem Gebiet der Russischen Föderation zugelassen sind.
  16. Teilnehmer-Transceiver für Suchfunk und Ortung mobiler Objekte "NEX NET" im Funkfrequenzband 847-849 MHz mit einer Strahlungsleistung von Sendegeräten bis 0,125 W.
  17. Tragbare Funkgeräte im Funkfrequenzband 446 - 446,1 MHz mit einer Strahlungsleistung der Sendegeräte von nicht mehr als 0,5 W.
  18. Kinderfunksignal und Funksprechanlagen sowie Funküberwachungsgeräte für ein Kind in den Funkfrequenzbändern 38,7 - 39,23 MHz und 40,66 - 40,7 MHz mit einer Strahlungsleistung von Sendegeräten bis 10 mW sowie im Funkfrequenzband 863,933 - 864,045 MHz mit Sendeleistung von Sendegeräten bis 2 mW.
  19. Amateur-Tankstellen, die vorübergehend in das Gebiet der Russischen Föderation eingeführt werden.
  20. Hochfrequenzgeräte bei Verwendung von Frequenzen von 10 kHz und darunter.
  21. Funkelektronische Mittel zur Erkennung und Rettung von Opfern von Naturkatastrophen, die mit einer Funkfrequenz von 457 kHz arbeiten.
  22. Nicht spezialisierte (jeder Zweck) Geräte in den Funkfrequenzbändern: 26,957 – 27,283 MHz, 40,660 – 40,700 MHz und 433,075 – 434,790 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 10 mW; 864 – 865 MHz, 868,7 – 869,2 MHz und 5725–5875 MHz mit einer zulässigen Senderstrahlungsleistung von nicht mehr als 25 mW.
  23. Geräte mit geringer Reichweite: werden in Netzwerken verwendet drahtlose Übertragung Daten an Bord von Luftfahrzeugen in den Funkfrequenzbändern 5150–5250 MHz, 5250–5350 MHz und 5650–5825 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 100 mW; in Innenräumen im Funkfrequenzband 5150–5250 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 200 mW.
  24. Geräte mit geringer Reichweite in drahtlosen Datenübertragungsnetzen im Funkfrequenzband 2400 - 2483,5 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 2,5 mW bei Verwendung von Pseudozufallsabstimmung der Betriebsfrequenz. Geräte mit geringer Reichweite in drahtlosen Datenübertragungsnetzen in Innenräumen im Funkfrequenzband 2400 - 2483,5 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 100 mW bei Verwendung einer pseudozufälligen Abstimmung der Betriebsfrequenz. Geräte mit geringer Reichweite in drahtlosen Datenübertragungsnetzen im Freien im Funkfrequenzbereich 2400 - 2483,5 MHz nur bei einer Installationshöhe von funkelektronischen Mitteln von nicht mehr als 10 m über der Erdoberfläche. Geräte mit geringer Reichweite in drahtlosen Datenübertragungsnetzen im Freien zum Sammeln von Telemetrieinformationen im Rahmen von automatisierte Systeme Steuerung und Abrechnung von Ressourcen oder Sicherheitssystemen im Funkfrequenzband 2400 - 2483,5 MHz. Geräte mit geringer Reichweite, die in drahtlosen Datenübertragungsnetzen im Funkfrequenzband 2400 - 2483,5 MHz verwendet werden, mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 100 mW bei Verwendung von Direct Spread Spectrum und anderen Modulationsarten außer Pseudo-Random-Hopping der Betriebsfrequenz: bei maximaler spektraler Dichte der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung 2 mW/MHz; bei der maximalen spektralen Dichte der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 mW/MHz - in Innenräumen; bei der maximalen spektralen Dichte der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 20 mW/MHz im Freien nur für die Erfassung von Telemetrieinformationen als Teil automatisierter Überwachungs- und Abrechnungssysteme von Ressourcen oder Sicherheitssystemen.
  25. Induktionsgeräte im Funkfrequenzband: 9 - 59,75 kHz mit einer maximalen Magnetfeldstärke von 72 dB (μA / m) in 10 m Entfernung; 59,75 - 60,25 kHz, 70 - 119 kHz, 6765 - 6795 kHz, 13,553 - 13,567 MHz und 26,958 - 27,283 MHz bei einer maximalen Magnetfeldstärke von 42 dB (μA / m) in 10 m Entfernung; 60,25 - 70 kHz bei einer maximalen Magnetfeldstärke von 69 dB (μA / m) in 10 m Entfernung; 119-135 kHz bei einer maximalen Magnetfeldstärke von 66 dB (μA/m) in 10 m Entfernung; 7400-8800 kHz bei einer maximalen Magnetfeldstärke von 9 dB (μA/m) in 10 m Entfernung; 10,2 - 11 MHz bei einer maximalen Magnetfeldstärke von 4 dB (μA/m) in 10 m Entfernung.
  26. Bewegungsmelder und Funksignalgeber im Funkfrequenzband 24,05 - 24,25 GHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 100 mW.
  27. RFID-Geräte im Funkfrequenzband: 13,553 - 13,567 MHz mit einer maximalen Magnetfeldstärke von 60 dB (μA / m) in 10 m Entfernung; 866,6 - 867,4 MHz mit einer maximalen effektiv abgestrahlten Sendeleistung von nicht mehr als 100 mW.
  28. Transporttelematikgeräte im Funkfrequenzband 5795-5815 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 200 mW.
  29. Drahtlose Audiogeräte im Funkfrequenzband 863-865 MHz mit einer zulässigen Sendeleistung von nicht mehr als 10 mW.
  30. Kfz-Radare mit kurzer Reichweite im Funkfrequenzband 22-26,65 GHz mit einer spektralen Dichte der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von nicht mehr als minus 41,3 dBm / MHz sowie Kfz-Radare und Kfz-Ultrabreitbandradare im Funkfrequenzband 76–77 GHz und 77–81 GHz .
  31. Drahtlose Audioanwendungen für den Einsatz in Autoinnenräumen, anderen Fahrzeugen sowie in Innenräumen im Funkfrequenzband 87,5 - 108 MHz mit einer maximalen äquivalenten isotrop abgestrahlten Sendeleistung von minus 43 dBm.
  32. Elektronische Mittel intelligenter Verkehrssysteme (ITS) im Funkfrequenzbereich von 63-64 GHz.
  33. Basisstationen von Mobilfunknetzen des GSM-Standards in den Funkfrequenzbändern 1710–1785 MHz und 1805–1880 MHz, installiert an Bord von Schiffen und Flugzeugen.
  34. Nicht spezialisierte (jeder Zweck) Ultrabreitbandgeräte mit kurzer Reichweite, die im Funkfrequenzband 2,85–10,6 GHz (Funkfrequenzemissionsbandbreite von mindestens 500 MHz) betrieben werden.

Weitere Details zu den Neuerungen finden Sie im Originalbeschluss.

Anweisung

Wenn Sie ein Funkgerät kaufen, das auf einer Frequenz von 27,14 MHz mit einer Ausgangsleistung von 10 mW oder weniger arbeitet, verwenden Sie es sofort, nachdem Sie es aus der Verpackung genommen haben. Seit 1988 sind für die Nutzung keine Genehmigungen mehr erforderlich. Zwar funktionieren Walkie-Talkies in einer Entfernung von nicht mehr als mehreren zehn Metern, außerdem sind sie einkanalig. Kein Wunder, dass sie formal sogar für Kinder in Betracht gezogen werden, obwohl sie in der Praxis nicht nur von Kindern genutzt werden.

Wenn Sie Walkie-Talkies unerlaubt nutzen, aber nicht auf so geringe Entfernungen beschränkt sein möchten, kaufen Sie Geräte des LPD- oder PMR-Standards. Sie können seit 2006 ohne Formalitäten genutzt werden. Der erste von ihnen darf eine Ausgangsleistung von nicht mehr als 10 Milliwatt inklusive haben, der zweite - nicht mehr als 0,5 W inklusive. Beachten Sie jedoch, dass LPD-Funkgeräte mit PMR-ähnlicher Ausgangsleistung recht häufig verkauft werden. Formal ist die Nutzung solcher Sender illegal.

Um einen Funksender im CB-Bereich nutzen zu können, muss für diesen ein vereinfachtes Anmeldeverfahren durchgeführt werden. Achten Sie beim Kauf einer Station darauf, dass deren Ausgangsleistung 4 Watt nicht überschreitet. Finden Sie eine lokale Filiale unter Rossvyazkomnadzor, bringen Sie die Station dorthin und registrieren Sie sie. Dieses Verfahren ist kostenlos. Suchen Sie dann eine andere Organisation namens Hochfrequenzzentrum. Finden Sie heraus, ob Ihr Bereich ein obligatorisches Rufzeichen erfordert. Wenn ja, geben Sie ein eine kleine Gebühr und bekommt ein Rufzeichen. Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer der erhaltenen Dokumente und aktualisieren Sie diese zeitnah.

Wenn Sie in der Ukraine, der Republik Weißrussland oder den USA leben, können Sie CBS-Radiosender ohne Registrierung nutzen. Informationen zur maximal zulässigen Leistung einer solchen Station finden Sie in der örtlichen Gesetzgebung.

Wenn Sie eine Amateurfunkstation der vierten Kategorie verwenden möchten (und es gibt fast keine anderen tragbaren), wenden Sie sich zuerst mit einer Erklärung über den Wunsch, die Prüfung zu bestehen, an den örtlichen Funkverein, der die entsprechende Behörde hat. Ihre Bewerbung wird in etwa einem Monat geprüft, in dem Sie sich auf die Prüfung vorbereiten müssen. Das Erlernen des Morsecodes ist nicht erforderlich (dies ist nur für die dritte, zweite und erste Kategorie erforderlich). Nehmen Sie die Unterlagen zur Prüfung mit, eine Liste wird Ihnen vorab zur Verfügung gestellt. Im Club ankommen, den Fragebogen ausfüllen und dann die Prüfung ablegen. Der Clubvertreter wird dann das Prüfungsergebnis ohne Ihre Mitwirkung an das örtliche Hochfrequenzzentrum übermitteln. Sie erhalten in Kürze eine Antwort Briefkasten dein Eingang. Nehmen Sie es mit, holen Sie sich einen Radiosender. Sie können es selbst machen - Amateurfunkstationen benötigen im Gegensatz zu allen oben beschriebenen keine Zertifizierung. Kommen Sie dann zusammen mit dem gekauften oder hergestellten Radiosender und den erhaltenen Unterlagen in die Funkfrequenzzentrale. Dort wird es auf Einhaltung der aktuellen Standards überprüft, woraufhin zwei weitere erforderliche Dokumente zu Ihnen nach Hause gesendet werden, von denen eines über die Zuweisung einer Kategorie und das andere über ein Rufzeichen informiert. Beginnen Sie danach mit der Verwendung des Radiosenders.

Passierte den Weg der Registrierung des tragbaren Radiosenders Yaesu FT-60. Ich möchte Ihnen sagen, wie Sie Ihren Radiosender ohne großen Zeit- und Nervenverlust schnell registrieren können.

Ich sage gleich, es spielt keine Rolle, welche Station Sie anmelden - tragbar, tragbar oder stationär, Hauptsache, Sie haben folgende Dokumente zur Hand ...

1 Schritt. Wir prüfen die Verfügbarkeit der folgenden Dokumente.

Reisepass (Bürger der Russischen Föderation) Reisepass des Radiosenders. Seriennummer des Radiosenders (siehe Reisepass des Radiosenders). Versicherung Individuelle Nummer im System der obligatorischen Rentenversicherung (später werde ich Ihnen sagen, warum sie benötigt wird). Rufzeichenzertifikat.

2 Schritt. Registrieren Sie sich auf der Website der staatlichen Dienste.

Registrierung Link Registrierung.
Bei der Anmeldung benötigen Sie die „Versichertennummer in der Rentenversicherungspflicht“, Ihre TIN und einige weitere persönliche Daten. Ich werde diesen Schritt nicht im Detail beschreiben, ich werde nur sagen, dass nach dem Ausfüllen der Formulare ein Umschlag mit Ihrem Passwort in Ihre Mailbox geworfen wird, um auf Ihr persönliches Konto zuzugreifen. (Umschlag 3 Tage nach Anmeldung erhalten).

3 Schritt. Wir stellen einen Antrag.

Eintreten Persönliches Konto auf der Website der staatlichen Dienste. Klicken Sie auf die Schaltfläche Elektronische Dienstleistungen. Wählen Sie einen Abschnitt Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation. Wählen Sie einen Unterabschnitt Föderaler Dienst für die Überwachung von Kommunikation, Informatik und Massenkommunikation. Wählen Sie einen Abschnitt Registrierung von funkelektronischen Mitteln und Hochfrequenzgeräten für zivile Zwecke. Nachdem Sie diesen Abschnitt ausgewählt haben, werden Sie geöffnet neue Seite, wo sich der blaue Knopf auf der rechten Seite befindet ERHALTEN SIE EINE DIENSTLEISTUNG

Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags (ich habe ihn nach 3 Werktagen erhalten):

Der Status Ihrer Bewerbung Nr. 123456789 wurde aktualisiert:
"Fertig. Wir teilen Ihnen mit, dass eine positive Entscheidung über die Registrierung des RES getroffen wurde. Um eine Registrierungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie beim Roskomnadzor-Büro für Moskau und die Region Moskau eintreffen. Sie müssen einen Ausweis haben und die Originalantrag auf Registrierung mit den in den Registrierungsregeln angegebenen Anträgen oder senden Sie den Originalantrag per Post unter Angabe des gewünschten Verfahrens zum Erhalt einer vollständigen Registrierungsbescheinigung des RES. " Büroadresse: Moskau, Shkolnaya Str., 37. (U-Bahn Rimskaja)

Ich nahm einen ausgedruckten Antrag und für alle Fälle einen Reisepass für R / C mit.

Anmeldeformular: Sie haben keinen Zugriff, um Dateien von unserem Server herunterzuladen

Eigentlich ist das alles, bei der Ankunft auf der Straße. Shkolnaya 37, von der Sicherheit rufen wir an, das auf dem Schalter steht, eine Dame kommt mit einer fertigen Genehmigung zu Ihnen herunter und nimmt den Antrag entgegen. Das war's, Ihr Radiosender ist registriert!!!

Ich hoffe, dieser Artikel über die Registrierung eines Radiosenders wird Ihnen helfen, Probleme mit der Strafverfolgung zu vermeiden, wenn Sie ihnen auf der Straße begegnen und Ihren Radiosender in Ihren Händen halten!

Viel Erfolg bei Ihrer Radioanmeldung! RD3AVG / Wild.

Sie haben also ein Walkie-Talkie gekauft, und jetzt strecken Sie Ihre Hände aus, um den Schalter umzulegen und in die Luft zu rufen: "Erster, Erster, Ich bin Zweiter ..." oder so ähnlich. Aber nicht alles ist so einfach, weil Sie ein Walkie-Talkie gekauft haben, aber noch kein "Sprechen" gekauft haben - das heißt, Sie haben es nicht registriert. Damit Sie keine Frage haben, ob das gekaufte Radio registriert werden muss oder nicht, überprüfen Sie die Informationen. Für den Fall, dass Sie auf eine Registrierung nicht verzichten können, ist dieser Artikel hilfreich.

Sie können Ihr Rufzeichen erst nach bestandener Prüfung für die entsprechende Kategorie erhalten. Hier gibt es Tricks: Oft können Gewerkschaftsmitglieder kostenlos Prüfungen ablegen, müssen aber gleichzeitig jährliche Mitgliedsbeiträge zahlen. Es ist nicht erforderlich, Mitglied des CPP zu sein, um die Prüfung abzulegen, aber in diesem Fall müssen Sie für die Prüfung bezahlen. Die Prüfungen finden in der Regel einmal im Monat statt, sodass Sie ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben. Fragen und unterstützende Materialien können direkt beim örtlichen Radioclub bezogen werden. Die Fragen für die Prüfung sind nicht besonders schwierig, die erforderlichen Kenntnisse zum Erreichen der 4. und 3. Kategorie können als minimal bezeichnet werden.

Nachdem Sie ein Zertifikat über die Zuweisung eines Rufzeichens erhalten haben, können Sie mit der Registrierung Ihres Radiosenders fortfahren. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist auf der Gosuslug-Website. Bestellen Sie einfach den Service Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung für elektronische Funkgeräte, der von Roskomnadzor bereitgestellt wird. Wenn es nicht möglich ist, das Portal der staatlichen Dienste zu nutzen, können Sie sich persönlich an die Gebietsabteilung von Roskomnadzor wenden. Bitte beachten Sie, dass der Name des Radiosenders in der Anwendung gemäß dem "Unified Directory of RES and VCHU" angegeben wird.

Der Service wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen abgeschlossen. Bei positiver Entscheidung über den Antrag werden Sie ins Gebietsamt eingeladen, um eine Bescheinigung zu erhalten. Nehmen Sie den Radiosender und die erforderlichen Unterlagen mit.

Für jeden Radiosender ist eine separate Lizenz erforderlich. Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt 10 Jahre ab Erhalt, also vergessen Sie nicht, es rechtzeitig zu erneuern.

Jeder wird damit konfrontiert, dass die Nutzung des Radiosenders so einfach ist und man mit jedem sprechen kann und nicht einmal daran denkt, dass die Nutzung von Funkfrequenzen durch bestimmte Dokumente geregelt ist. Zum Anderer Typ Kommunikation und für verschiedene Typen Kommunikation verwendet ihre eigenen Frequenzen. Anscheinend haben die Menschen diese Zeiten des Kaufens bereits vergessen Handy Es war notwendig, einen Vertrag für den Kauf eines Funkübertragungsgeräts und die Regeln für die Verwendung des Übertragungsgeräts auszufüllen. Was ist schwierig an der Arbeit mit Mobiltelefon? Die Mehrheit der Walkie-Talkie-Neulinge denkt genauso. Schließlich werden Walkie-Talkies in jedem Online-Shop, in jedem Geschäft und sogar in Computergeschäften verkauft.

Und so möchte ich ein Gespräch mit der Tatsache beginnen, dass nicht alle Frequenzen zivil sind. Der Punkt ist, dass zusätzlich zu zivile Frequenzen Es gibt eine Gruppe dedizierter Dienst- und Militärfrequenzen. So werden beispielsweise in der Luftfahrt mehrere Frequenzen für die Kommunikation in der Luft zwischen Flugzeugen, Fluglotsen mit Flugzeugen und Servicepersonal genutzt. Tatsächlich gibt es fast ein Dutzend davon für verschiedene offizielle Zwecke, es gibt sogar separate für die Übertragung des Wetters. Außerdem gibt es getrennte Frequenzen für Polizei, Staatssicherheit und Krankenwagen. Es gibt auch spezielle Frequenzen für das Militär. Das Militär verfügt über Nah- und Fernkommunikationssysteme. Das Militär verfügt über Ausrüstung für die troposphärische Kommunikation. Radare arbeiten auch auf getrennten Frequenzen und Satellitenverbindung. Zum zivile Reichweite mehrere Frequenzen ausgewählt. Tatsächlich gibt es viele davon, aber für Funkamateure sind sie entweder kompliziert oder umständlich, weil Sie selbst verstehen, dass die Kommunikation auf 160-Meter-Wellen riesige Antennen erfordert. Aber es ist gar nicht so schlimm. Wenn eine Person mit Walkie-Talkies kommunizieren möchte, gibt es für sie sozusagen eine billige und wütende Option. Die wichtigste Sache zu verstehen ist, dass Sie nur eine begrenzte Anzahl von Frequenzen verwenden können.

Für die Kurzstreckenkommunikation können Sie also die Frequenzen 144-146 MHz und 430-440 MHz verwenden. Übrigens arbeiten viele Schlüsselanhänger für Autoalarmanlagen im 433-MHz-Bereich.

Aber wenn es bei Frequenzen im Bereich von 430-440 MHz praktisch keine Einschränkungen gibt, außer der Erzeugung von Interferenzen, dann können Sie auf anderen Frequenzen nur kommunizieren, wenn dieser Radiosender registriert ist. Um einen Radiosender zu registrieren, müssen Sie über eine Amateurfunkkategorie und ein Rufzeichen verfügen. Ein Radiosender mit einer bestimmten Nummer (Seriennummer wird verwendet) wird unter dem Rufzeichen der Person registriert, die den Radiosender registriert. Die Nutzung eines Walkie-Talkies und eines Radiosenders, die nicht beim Federal State Unitary Enterprise „RCC PFO“ registriert sind, ist gesetzlich verboten. Wenn Sie mit einem solchen Radiosender erwischt werden, wird dieser beschlagnahmt und Ihnen wird ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit auferlegt. Alle Angelegenheiten in diesem Fall werden durch das Bundesgesetz vom 7. Juli 2003 N 126-FZ (in der Fassung vom 7. Mai 2013) „Über die Kommunikation“ geregelt.

Artikel 22. Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums, Absatz Nummer 5.
Meldepflichtig sind Kommunikationseinrichtungen, sonstige funkelektronische Einrichtungen und Hochfrequenzgeräte, die Quellen elektromagnetischer Strahlung sind. Die Liste der registrierungspflichtigen Funkelektronikmittel und Hochfrequenzgeräte und das Verfahren für ihre Registrierung werden von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.

Redaktion Bundesgesetz vom 27.07.2010 N 221-FZ gibt es eine solche Klausel:

Auf dem Territorium der Russischen Föderation werden elektronische Funkgeräte verwendet, die für den individuellen Empfang von Fernsehkanälen und (oder) Radiosignalen verwendet werden, persönliche Funkrufsignale (Funkrufgeräte), elektronische Haushaltsprodukte und persönliche Funknavigationshilfen, die keine Funkgeräte enthalten Föderation, vorbehaltlich der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Beschränkungen und sind nicht registrierungspflichtig.

Nach unserem Verständnis ist es nicht verboten, Funkempfangsgeräte auf zivilen Frequenzen zu verwenden, aber dieser Empfänger sollte keine Funksendekomponente haben. Das Problem ist, dass es jetzt keine Walkie-Talkies gibt, die nur im Empfangsmodus funktionieren. Und um Informationen über Notfälle zu erhalten, können Sie ein Haushaltsradio verwenden.

Für alle Fälle werde ich eine Tabelle mit der Verteilung der Funkamateuren zugeteilten Frequenzen geben. Die Nutzung dieser Funkfrequenzen kann jedoch eine höhere Kategorie als die dritte erfordern.

Frequenz Beschreibung
135,7 - 137,8 kHz FEST, MARITIME MOBIL, Amateur
1810 - 1850 kHz AMATEUR
3500 - 3800 kHz AMATEUR, MOBIL außer Luftfahrtmobil, FESTGELEGT
7000 - 7100 kHz
7100 - 7200 kHz AMATEUR
10100 - 10150 kHz FEST außer Luftfahrtmobil, Amateur
14000 - 14250 kHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
14250 - 14350 kHz AMATEUR, FEST
18068 - 18168 kHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
21000 - 21450 kHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
144 - 146MHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
430 - 432 MHz
432 - 438 MHz AMATEUR, MOBIL außer Flugmobil, FEST, FUNKORTUNG, Erderkundung-Satellitendienst (aktiv)
438 - 440MHz AMATEUR, MOBIL außer Luftfahrtmobil, FEST, FUNKORTUNG
1260 - 1300 MHz FUNKORTUNG, RADIONAVIGATION-SATELLITEN ("space-to-earth", "space-to-space"), WELTRAUMFORSCHUNG (aktiv), ERDERKUNDUNGS-SATELLITEN (aktiv), Amateur
2300 - 2450MHz MOBIL, FEST, Radar
5650 - 5670 MHz FUNKORTUNG, Amateurfunk, mobil, außer Luftfahrtmobil
5725 - 5830 MHz FUNKORTUNG, FESTES SATELLITEN ("Erde - Weltraum"), Amateur
5830 - 5850 MHz FUNKORTUNG, FESTER SATELLITEN ("Erde-zu-Weltraum"), Amateur, Amateur-Satellit ("Weltraum-zu-Erde")
10 - 10,45 GHz MOBIL, FUNKORTUNG, FEST, Amateur
10,45 - 10,5 GHz FUNKORTUNG, Amateur, Amateursatellit
24 - 24,05 GHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
24,05 - 24,25 GHz FUNKORTUNG, Amateur, Erderkundungsdienst über Satelliten (aktiv)
47 - 47,2 GHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN
76 - 77,5 GHz RADIO ASTRONOMY, RADIOLOCATION, Amateur, Amateur-Satellit, Weltraumforschungsdienst ("Space-to-Earth")
77,5 - 78 GHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN, Radioastronomie, Weltraumforschungsdienst ("Space-to-Earth")
78 - 79 GHz FUNKORTUNG, Amateur, Amateur-Satellit, Radioastronomie, Weltraumforschungsdienst ("Space-to-Earth")
79 - 81 GHz RADIO ASTRONOMY, RADIOLOCATION, Amateur-Satellit, Weltraumforschungsdienst ("space-to-earth")
122,25 - 123 GHz INTER-SATELLITEN, MOBIL, FEST, Amateur
134 - 136 GHz
136 - 141 GHz
241 - 248 GHz RADIO ASTRONOMIE, FUNKORTUNG, Amateur, Amateursatellit
248 - 250 GHz AMATEUR, AMATEUR-SATELLITEN, Radioastronomie

Die Frequenzbänder werden alle vier Jahre überprüft. Es scheint viele Frequenzen zu geben, aber aufgrund ihrer Eigenschaften ist es etwas unbequem, sie zu verwenden. Ich würde sagen, die meisten sind unbrauchbar.

So registrieren Sie einen Radiosender oder ein Walkie-Talkie

Der einfachste Weg, eine Genehmigung zu erhalten, ist bei CBS-Stationen, sie arbeiten auf 27 MHz. Dazu sollten Sie:

  • Zahlen Sie die staatliche Abgabe bei der Sberbank der Russischen Föderation,
  • Füllen Sie Anträge aus und besuchen Sie die örtliche Niederlassung des Federal State Unitary Enterprise "RCC PFO". Sie müssen einen Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation, eine TIN, einen Radiosender oder Dokumente dafür mit sich führen (ich bringe eine umgeschriebene Seriennummer mit) und eine Quittung für die Zahlung der staatlichen Abgabe,
  • in einer Woche das "Zertifikat über die Bildung des Identifikationsrufzeichens" und die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem RFC abholen,
  • Gehen Sie mit Dokumenten aus dem RFC zur örtlichen Zweigstelle der "Roskomnadzor Administration" und registrieren Sie den Radiosender.
  • in einer Woche holen wir das "Certificate of Registration of Radio Electronic Equipment" ab.

Und dann kann man stolz darauf sein, einen legalen Radiosender zu haben.

Welche Funkgeräte dürfen ohne Genehmigung verwendet werden?

Es gibt viele Radiosender, die im Frequenzbereich von 430 bis 440 MHz betrieben werden und ohne Genehmigung legal genutzt werden können. Tatsächlich werden diese Walkie-Talkies in allen Geschäften in jeder Stadt verkauft. Meistens sind Frequenzen in Form mehrerer Kanäle darin verdrahtet und sie werden mit Pfeilen umgeschaltet.

Der 430-440-MHz-Bereich ermöglicht Ihnen die Kommunikation in Sichtweite und in kleinen Gebäuden. Aber ein solcher Radiosender erlaubt keine Kommunikation innerhalb der Stadt. In dieser Hinsicht ist es besser, eine Genehmigung einzuholen und Radiosender zu verwenden, die für eine Zwei-Meter-Welle ausgelegt sind, oder CBS zu nehmen. CB hat mit seiner elf Meter langen Welle praktisch keine Verständigungsprobleme innerhalb der Stadt. Deshalb mochte sie Trucker so sehr.