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Behindertenrente. Arbeitsunfähigkeitsrente

Altersvorsorge in Russland

Russisches Rentensystem- Dies ist eine Reihe von rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Institutionen und Normen, die in der Russischen Föderation geschaffen wurden und darauf abzielen, den Bürgern materielle Sicherheit in Form einer Rente zu bieten. Das Rentensystem Russlands in seiner modernen Form wurde am 1. Januar 2002 eingeführt und umfasst Beziehungen für die Bildung, Ernennung und Zahlung der folgenden Arten von Renten: Arbeitsrente, staatliche Rentenversicherung, nichtstaatliche Rente.

Arbeitsrente

Arbeitsrente- monatliche Barzahlung zum Ersatz von Löhnen und sonstigen Bezügen und Vergütungen, die den Versicherten im Zusammenhang mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Alters oder Invalidität entgangen sind, und für behinderte Familienangehörige der versicherten Personen - Löhne und Sonstiges Zahlungen und Vergütungen des Ernährers, die durch den Tod dieser Versicherten verloren gehen, deren Anspruch in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Normen bestimmt wird, die durch das Bundesgesetz "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation" festgelegt sind.

Das Gesetz sieht folgende Arten von Arbeitsrenten vor:

  1. Altersarbeitsrente;
  2. Behindertenrente;
  3. Arbeitsrente bei Verlust des Ernährers.

Die Zahlung der Arbeitsrente wird durch die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien finanziert. Der Versicherungsprämiensatz besteht aus einem solidarischen und einem individuellen Teil. Nur der individuelle Teil des Tarifs spiegelt sich in den Konten der Versicherten wider, während der gesamtschuldnerische Teil zur Zahlung eines festen Grundbetrags der Arbeitsrente und für andere Zwecke verwendet wird.

Die allgemeinen Versicherungsprämiensätze für die Rentenversicherung in den Jahren 2012-2013 sind:

In der Presse wurden die angegebenen 10 % über der Grenzbemessungsgrundlage als „Reichensteuer“ bezeichnet.

Allgemeine Beitragssätze zur Rentenversicherung ab 2014:

Altersarbeitsrente

Eine Altersarbeitsrente ist eine monatliche Barzahlung, die Bürgern gezahlt wird, die das gesetzlich festgelegte Alter erreicht haben und über die erforderliche Berufserfahrung verfügen, um sie für Löhne oder andere Einkünfte zu entschädigen, die sie während ihres Arbeitslebens bezogen haben.

Anspruch auf Altersarbeitsrente haben Männer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Frauen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie über mindestens fünf Jahre Versicherungserfahrung verfügen. Bestimmte Kategorien von Bürgern, die in den Artikeln 27, 27.1 und 28 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“ festgelegt sind, haben Anspruch auf vorzeitige Ernennung einer Arbeitsrente.

Eine Altersarbeitsrente kann aus folgenden Teilen bestehen: 1) dem Versicherungsteil; 2) der kumulative Teil.

Bis zum 1. Januar 2010 gab es auch einen Grundteil der Altersarbeitsrente, der jedoch ab dem 1. Januar 2010 im Zusammenhang mit der Abschaffung der einheitlichen Sozialsteuer mit dem Versicherungsteil zusammengelegt wurde.

Die Höhe der Altersarbeitsrente ergibt sich aus der Summe ihrer Versicherungs- und kapitalgedeckten Anteile.

Versicherungsteil

Der Versicherungsteil der Altersarbeitsrente

Die Höhe des Versicherungsteils der Altersarbeitsrente bestimmt sich nach der Formel:

MF = PC / T + B, Wo

MF- der Versicherungsteil der Altersarbeitsrente;

PC- die Höhe des geschätzten Rentenkapitals der versicherten Person, berücksichtigt ab dem Tag, ab dem der Versicherungsteil der Altersarbeitsrente der bestimmten Person zugewiesen wird;

T- die Anzahl der Monate des erwarteten Zeitraums für die Zahlung einer Altersarbeitsrente, die zur Berechnung des Versicherungsteils dieser Rente verwendet wird und sich bei der Zuerkennung der Rente im Jahr 2012 auf 216 Monate beläuft;

B- ein fester Grundbetrag des Versicherungsteils der Altersarbeitsrente, der ab dem 01.02.2012 3170 Rubel 48 Kopeken monatlich beträgt (mit Ausnahme von Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder behindert sind Gruppe I und Personen mit unterhaltsberechtigten erwerbsunfähigen Familienangehörigen, wodurch ein erhöhter Grundbetrag des Versicherungsteils der Arbeitsrente begründet wird).

Berechnung des Rentenkapitals (PC)

PC wird durch die Formel bestimmt:

PC = PC 1 + SW + PC 2, Wo

PC1- Teil des geschätzten Rentenkapitals der versicherten Person, berechnet zur Beurteilung der Rentenansprüche der versicherten Personen zum 1. Januar 2002;

SW- die Höhe der Valorisierung (Erhöhung der Größe von PC1 ab 1. Januar 2010), die 10 Prozent des Wertes beträgt PC1 und darüber hinaus 1 Prozent des Wertes PC1 für jedes vor dem 1. Januar 1991 erworbene volle Jahr der gesamten Berufserfahrung.

PC2- die Höhe der Versicherungsprämien und sonstigen Einnahmen an die Pensionskasse der Russischen Föderation für die versicherte Person ab dem 1. Januar 2002.

PC1 berechnet nach der Formel:

PC 1 \u003d (RP - 450 Rubel) × T, Wo

RP- die geschätzte Höhe der Arbeitsrente;

450 Rubel- die Höhe des Grundteils der Altersarbeitsrente, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation zum 1. Januar 2002 festgelegt wurde;

T- 228 Monate. (228 Monate - wird 2013 sein, 2010 - 192 Monate)

RP wird in einer der drei folgenden Ordnungen nach Wahl des Versicherten festgelegt und darf 660 Rubel nicht unterschreiten. :

Berechnung der geschätzten Höhe der Arbeitsrente
1) RP = SK × ZR / ZP × SZP, Wo

SC- Dienstalterskoeffizient, der für Männer mit einer Gesamtzugehörigkeit von mindestens 25 Jahren und Frauen mit einer Gesamtzugehörigkeit von mindestens 20 Jahren 0,55 beträgt und sich um 0,01 für jedes volle Jahr Gesamtzugehörigkeit erhöht, das die festgelegte Dauer überschreitet, jedoch nicht mehr als 0,20;

ZR- das durchschnittliche Monatseinkommen des Versicherten für die Jahre 2000-2001 oder für 60 aufeinanderfolgende Arbeitsmonate;

Ausschreibung- das durchschnittliche Monatsgehalt in der Russischen Föderation für denselben Zeitraum (für 2000-2001 beträgt 1494 Rubel 50 Kopeken);

FFP- durchschnittliches Monatsgehalt in der Russischen Föderation für den Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2001 (1.671 Rubel 00 Kopeken);

(ZR / ZP) in Höhe von höchstens 1,2 berücksichtigt.

2) RP = ZR x SK, Wo ZR Und SC bedeuten die gleichen Werte wie in der ersten Formel. Dabei RP bei einer Gesamtdienstzeit von 25 Jahren für Männer und 20 Jahren für Frauen darf der Betrag von 555 Rubel 96 Kopeken nicht überschritten werden. Für jedes volle Jahr, das 25 Jahre für Männer und 20 Jahre für Frauen überschreitet, erhöht sich der oben genannte Betrag um 1 Prozent, jedoch nicht um mehr als 20 Prozent. 3) Für Personen, die am 31.12.2001 eine Arbeitsrente bezogen haben RP Der von ihm festgelegte Betrag einer Rente wird unter Berücksichtigung von Erhöhungen und Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Lebenshaltungskosten in der Russischen Föderation unter Verwendung des entsprechenden regionalen Koeffizienten berücksichtigt.

Das geschätzte Rentenkapital und die Höhe des Versicherungsteils der Arbeitsrente unterliegen einer regelmäßigen Indexierung entsprechend dem Preiswachstum und dem Wachstum des durchschnittlichen Monatslohns.

In Übereinstimmung mit den Dekreten der Regierung der Russischen Föderation Nr. 248 vom 21. März 2009, Nr. 205 vom 25. März 2008, Nr. 183 vom 27. März 2007, Nr. 166 vom 24. März 2006, Nr. 417 vom 11. Juli 2005, Nr. 141 vom 15. März 2004, 2003 Nr. 152 hat sich das geschätzte Rentenkapital von 2002 bis 2008 um das 3,423-fache erhöht. (Gesamtkoeffizient vom 01.01.2002 bis 01.01.2010=3,6784)

Akkumulativer Teil

Die Höhe des kapitalgedeckten Teils der Altersarbeitsrente bestimmt sich nach der Formel:

LF = PN/T, Wo

LF- die Höhe des kapitalgedeckten Teils der Altersarbeitsrente;

Mo- die Höhe der Rentenersparnisse des Versicherten, die ab dem Tag, ab dem ihm der kapitalgedeckte Teil der Altersarbeitsrente zugewiesen wird, im Sonderteil seines individuellen Personenkontos verbucht ist;

T- die Anzahl der Monate des erwarteten Zeitraums für die Zahlung einer Altersarbeitsrente, wenn eine Rente im Jahr 2011 gewährt wird, beträgt sie 204 Monate.

Arbeitsunfähigkeitsrente

Bürger, die gemäß dem Bundesgesetz „Über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderungen in der Russischen Föderation“ als Behinderte der Gruppen I, II oder III anerkannt sind, haben Anspruch auf eine Invaliditätsrente.

Die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsrente wird nach folgender Formel bestimmt:

P \u003d PC / (T x K) + B, Wo

P- die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsrente;

PC- die Höhe des geschätzten Rentenkapitals des Versicherten (Behinderten), berücksichtigt ab dem Tag, ab dem ihm eine Arbeitsunfähigkeitsrente zuerkannt wird;

T- die Anzahl der Monate des voraussichtlichen Zeitraums für die Zahlung einer Altersarbeitsrente (228 Monate);

ZU- das Verhältnis der Regeldauer der Versicherungszeit (in Monaten) ab dem angegebenen Datum zu 180 Monaten. Die Regeldauer der Versicherungszeit bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres beträgt 12 Monate und verlängert sich ab dem 19. Lebensjahr um jeweils 4 Monate, höchstens jedoch um 180 Monate;

B- ein fester Grundbetrag einer Arbeitsunfähigkeitsrente, der für Personen ohne unterhaltsberechtigte erwerbsunfähige Familienmitglieder 5.124 Rubel für die Gruppe I beträgt. pro Monat, mit Gruppe II - 2.562 Rubel. im Monat; in Gruppe III - 1.281 Rubel. im Monat.

Arbeitsrente bei Verlust des Ernährers

Behinderte Familienangehörige des verstorbenen Ernährers, die von ihm abhängig waren, haben beim Verlust eines Ernährers Anspruch auf eine Arbeitsrente. Einem Elternteil oder Ehegatten wird die angegebene Rente zugesprochen, unabhängig davon, ob er oder sie von dem verstorbenen Ernährer abhängig war oder nicht.

Die Höhe der Arbeitsrente bei Verlust eines Ernährers (mit Ausnahme der Arbeitsrente bei Verlust eines Ernährers für Kinder, die beide Elternteile verloren haben, oder für die Kinder einer verstorbenen alleinerziehenden Mutter) für jedes behinderte Familienmitglied des verstorbenen Ernährers wird nach folgender Formel bestimmt:

P \u003d PC / (T x K) / KN + B, Wo

P- Höhe der Arbeitsrente bei Verlust des Ernährers;

PC- die Höhe des geschätzten Rentenkapitals des verstorbenen Ernährers, berücksichtigt ab dem Tag seines Todes;

T- die Anzahl der Monate der voraussichtlichen Bezugsdauer der Altersrente (192 Monate im Jahr 2010);

ZU- das Verhältnis der normativen Dauer der Versicherungszeit des Ernährers (in Monaten) ab dem Tag seines Todes zu 180 Monaten. Die Regeldauer der Versicherungszeit bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres des verstorbenen Ernährers beträgt 12 Monate und verlängert sich um 4 Monate für jedes volle Lebensjahr, beginnend ab 19 Jahren, jedoch nicht über 180 Monate;

KN- die Zahl der behinderten Familienangehörigen des verstorbenen Ernährers, die Empfänger der im Zusammenhang mit dem Tod dieses Ernährers festgelegten Rente sind, ab dem Tag, ab dem die Arbeitsrente im Falle des Todes des Ernährers zugeteilt wird das entsprechende behinderte Familienmitglied;

B- ein fester Grundbetrag der Arbeitsrente bei Verlust eines Ernährers, der 1.281 Rubel beträgt. im Monat.

Staatliche Altersvorsorge- monatliche staatliche Barzahlung, die den Bürgern zum Ausgleich des im Zusammenhang mit der Beendigung des Landesbeamtentums entgangenen Verdienstes (Einkommens) bei Erreichen der gesetzlich festgelegten Dienstzeit bei Eintritt ins Alter (Invalidität) gewährt wird ) Arbeitsrente; oder um den entgangenen Verdienst von Bürgern unter den Kosmonauten oder unter den Mitarbeitern der Flugtestbesatzung im Zusammenhang mit der Pensionierung wegen langjähriger Dienstzeit zu kompensieren; oder zum Ausgleich von Gesundheitsschäden, die den Bürgern während des Militärdienstes, infolge von Strahlung oder von Menschen verursachten Katastrophen, bei Invalidität oder Verlust eines Ernährers bei Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zugefügt wurden; oder behinderte Bürger, um ihnen eine Existenzgrundlage zu verschaffen.

Arten der staatlichen Renten:

  1. Rente;
  2. Alterspension;
  3. Behindertenrente;
  4. Hinterbliebenenrente;
  5. soziale Rente.

Altersrente

Anspruch auf eine staatliche Rente für Dienstjahre haben:

  1. Bedienstete der Bundesregierung;
  2. Militärpersonal (mit Ausnahme von Bürgern, die als Soldaten, Matrosen, Unteroffiziere und Vorarbeiter zum Militärdienst eingezogen wurden);
  3. Astronauten;
  4. Flugtestpersonal.

Anspruch auf eine Dienstaltersrente haben Landesbedienstete, wenn sie über mindestens 15 Jahre Staatsdiensterfahrung verfügen und bei der Entlassung aus dem Landesbeamten mindestens 12 volle Monate im Landesdienst tätig waren. Die Altersrente wird zusätzlich zur Alters-(Invaliditäts-)Arbeitsrente errichtet und gleichzeitig mit dieser gezahlt.

Anspruch auf eine Dienstaltersrente haben Personen, die den Wehrdienst, den Dienst in den Organen für innere Angelegenheiten, der Landesfeuerwehr, den Organen zur Kontrolle des Verkehrs von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, den Anstalten und Organen des Strafvollzugs abgeleistet haben, wenn sie haben am Tag der Entlassung eine Dienstzeit von 20 Jahren oder mehr; und Personen, die bei Erreichen der Altersgrenze aus dienstlichen, gesundheitlichen Gründen oder im Zusammenhang mit organisatorischen und personellen Maßnahmen aus dem Dienst entlassen werden und am Tag der Entlassung das 45. Lebensjahr vollendet haben, mit einer Gesamtdienstzeit von 25 Kalenderjahren oder mehr, davon mindestens 12 Jahre 6 Monate Wehrdienst und sonstiger bezeichneter Dienst.

Sozialrente

Bürger, die aus irgendeinem Grund keinen Anspruch auf eine Arbeitsrente haben, erhalten eine Sozialrente. Die Gesetzgebung sieht folgende Arten von Sozialrenten vor: Soziale Altersrente (für Männer über 65 und Frauen über 60), Invaliditätsrente, Sozialrente für Hinterbliebene.

Ab Januar 2012 beträgt die Höhe der sozialen Altersrente 3178,54 Rubel. pro Monat beträgt die Höhe der sozialen Invaliditätsrente für behinderte Kinder, behinderte Menschen der Gruppe I und behinderte Menschen der Gruppen I und II seit ihrer Kindheit - 6357,08 Rubel. im Monat.

Nicht staatliche Rente

Nicht staatliche Rente - Geldmittel, die gemäß den Bedingungen des Versorgungsvertrags regelmäßig an den Teilnehmer ausbezahlt werden. Rentenvertrag - eine Vereinbarung zwischen einem nichtstaatlichen Rentenfonds und einem Beitragszahler eines nichtstaatlichen Rentenfonds (NPF), wonach sich der Beitragszahler verpflichtet, Rentenbeiträge an den NPF zu zahlen, und der NPF sich verpflichtet, einen nichtstaatlichen zu zahlen Rente an den Fondsteilnehmer (Teilnehmer).

Soziale Zuschläge für Renten

Der Gesamtbetrag der materiellen Sicherheit für einen Rentner mit Wohnsitz in der Russischen Föderation, der nicht arbeitet und (oder) andere Tätigkeiten ausübt, während derer er der obligatorischen Rentenversicherung gemäß dem Bundesgesetz Nr. Russische Föderation unterliegt“, die Rente (Renten), für die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt wird (werden), dürfen nicht unter dem Existenzminimum für einen Rentner liegen, das gemäß Artikel 4 Absatz 4 des Bundesgesetzes „Über das Existenzminimum in der Russische Föderation“ in einer konstituierenden Einheit der Föderationen der Russischen Föderation

Beispielsweise erhalten ab Januar 2012 nicht erwerbstätige Rentner und bestimmte Kategorien von erwerbstätigen Rentnern, die an ihrem Wohnort in der Stadt Moskau gemeldet sind, Zuschläge aus dem Haushalt der Stadt Moskau bis zu einer Gesamtsumme von 11.000 Rubel.

Anmerkungen

  1. Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  2. Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  3. Artikel 33.1 des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 2011 N 379-FZ
  4. Russland erhebt ab 2012 eine „Reichensteuer“
  5. Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 2011 N 379-FZ
  6. Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  7. Artikel 5 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  8. das Bundesgesetz vom 24.07.2009 Nr. 213-FZ "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation und Anerkennung bestimmter Rechtsakte (Bestimmungen von Rechtsakten) der Russischen Föderation als ungültig im Zusammenhang mit der Annahme des Bundesgesetzes "Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherung der Russischen Föderation, die föderale obligatorische Krankenversicherungskasse und die territoriale obligatorische Krankenversicherungskasse
  9. Artikel 14 Absatz 25 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation"
  10. Artikel 14 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  11. Pensionskasse der Russischen Föderation - Altersarbeitsrente
  12. Artikel 29.1 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation"
  13. Artikel 30 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation"
  14. Artikel 30 Absätze 2, 3, 4, 6 und 7 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“:
  15. Artikel 30 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 6 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  16. Artikel 14 Absatz 23 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  17. Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation"
  18. Artikel 15 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  19. Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ "Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation"
  20. Artikel 16 Absätze 1 und 9 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 Nr. 173-FZ „Über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation“
  21. Artikel 13 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 12. Februar 1993 N 4468-1 „Über die Rentenversorgung von Personen, die beim Militär, in den Organen für innere Angelegenheiten, der staatlichen Feuerwehr, den Organen zur Kontrolle des Drogenverkehrs gedient haben Drogen und psychotrope Substanzen, Anstalten und Einrichtungen des Strafvollzugs und ihre Familien"
  22. Bundesgesetz „Über die staatliche Altersvorsorge in der Russischen Föderation“
  23. Sozialrente (für Alter, für Invalidität, für den Verlust des Ernährers)
  24. Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 7. Mai 1998 Nr. 75-FZ „Über nichtstaatliche Rentenfonds»
  25. Bundesgesetz Nr. 167-FZ vom 15. Dezember 2001 über die obligatorische Rentenversicherung in der Russischen Föderation
  26. Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 213-FZ
  27. Dekret der Moskauer Regierung vom 21. Dezember 2010 N 1073-PP "Über die Erhöhung des städtischen Sozialstandards ab dem 1. Januar 2011"

siehe auch

  • Nichtzahlung von Renten und Sozialleistungen in Russland in den 1990er Jahren

Verknüpfungen

  • Bestimmung der Höhe der Arbeitsrente unter Berücksichtigung der Höhe der Aufwertung
  • Neuberechnung der Höhe der Arbeitsrente im Zusammenhang mit einer Änderung des Werts des geschätzten Rentenkapitals, das bei der Bewertung der Rentenansprüche der Versicherten berechnet wird, und (oder) einer Änderung des Aufwertungsbetrags
  • Zahlreiche Informationen zur Altersvorsorge in der Russischen Föderation (UK, NPF etc.)
  • Die Liste der Dokumente, die für eine Altersrente bei der Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation eingereicht werden müssen

PPK-T ist ein Steuerungscontroller zum Aufbau des Adresssystems „ASB Rubicon“.
Hergestellt auf Basis der Industriesteuerung „eBox“ von DMP, eingebaut in ein Metallgehäuse mit eingebautem Netzteil mit Redundanz.
Aufmerksamkeit:
Seit 2019 wird PPK-T mit einer neuen Steuerung hergestellt, die von der SIGMA Group hergestellt wird (siehe Bedienungsanleitung. Rev. 13.).

Entwickelt, um große Systeme mit Workstations der obersten Ebene zu steuern. Es hat keine eingebaute adressierbare Schleife und keine eingebaute Fernbedienung und stellt den Betrieb adressierbarer Schleifen durch externe KA2-Controller über die RS-485-Schnittstelle sicher.
PPK-T hat Schnittstellen RS-485, RS-232, Ethernet, USB, einen Steckplatz zum Installieren einer Speicherkarte.

HAUPTFUNKTIONEN:

  • Steuerung von bis zu 32385 adressierbaren Geräten (Ringschleifen) oder bis zu 64770 adressierbaren Geräten (Radialschleifen) über KA2 verbunden über RS-485 (127 KA2);
  • Verbindungen zu einem PC (PC-Netzwerk) über die Ethernet-Schnittstelle;
  • Anzeige auf dem Arbeitsplatz-PC aller Informationen über den Zustand der Anlage, Bereiche, technische Mittel, laufende Veranstaltungen, grafische Pläne usw.;
  • Anschluss von Zusatzgeräten über RS-232- und USB-Schnittstelle (Funkmodem, GSM-Modem, Drucker etc.);
  • Speicherung von bis zu 200.000 Ereignissen im nichtflüchtigen Speicher.
  • Automatische Erkennung von Geräten auf der Adressschleife (Plug & Play).

SYSTEMKONFIGURATIONSFUNKTIONEN:

  • Zuordnung verbundener Geräte in der Umgebung;
  • Unterstützung für bis zu 50.000 Benutzer (für ACS, Sicherheitsalarm und Feuerwehr).
  • Bereichsbasiertes Systemmanagement (Zurücksetzen/Scharfschalten/Unscharfschalten/Bypass nicht bereit) mit Top-Level-Software;
  • Automatische Verwaltung der dem Bereich hinzugefügten Ausgänge (lokal oder auf adressierbaren Geräten) gemäß dem aktuellen Zustand des Bereichs und der Ausgangskonfiguration.
  • Kombinieren des Zustands mehrerer Bereiche zu einem (oder mehreren) Top-Level-Bereichen.

Technische Eigenschaften

Netzspannung Wechselstrom Frequenz 50 Hz, V187 - 242
Stromverbrauch aus dem Netzwerk, nicht mehr als VA30
Notstromversorgung, 2 Batterien, Spannung, V / Kapazität, A*h12 / 12
Menge Netzwerkgeräte auf der RS-485-Leitung nicht mehr127
Anzahl der KA2-Geräte auf der RS-485-Leitung, nicht mehr127
Gesamtzahl der Fahrzeuge, nicht mehr65535
Anzahl der Regionen, nicht mehr2048
Anzahl der Fahrzeuge in einer Region, nicht mehr256
Anzahl der Benutzer, nicht mehr65536
SchnittstellenEthernet 10/100 Mbit/s, RS-485, RS-232, USB
Betriebstemperaturbereich, °C+5...+50
Gesamtabmessungen, mm330x370x100
Gewicht, kg (ohne Akku), nicht mehr2,0

Dateien

Dokumentation: Betriebsdokumentation

  • PPK-T. Handbuch. Rev.14 [ PDF herunterladen, 537 KB ]
  • PPK-T. Handbuch. Rev.12 [PDF herunterladen, 557 KB]
  • ASB "Rubikon". Programmieranleitung. [ PDF herunterladen, 6 MB ]
  • RP105. Aktivierungsfunktion im Rubicon-System [ PDF herunterladen, 189 KB ]
  • RP108. Arbeiten mit PPC über das Internet [PDF herunterladen, 756 KB]
  • RP110. Betrieb der Zentrale mit einem GSM/GPRS-Modem [

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Beschreibung Sigma-IS PPK-T "Rubikon"

Sigma-IS PPK-T „Rubicon“ ist ein Steuerungscontroller zum Aufbau des Adresssystems „ASB Rubicon“. Hergestellt auf Basis der Industriesteuerung „eBox“ von DMP, eingebaut in ein Metallgehäuse mit eingebautem Netzteil mit Redundanz. Entwickelt, um große Systeme mit Top-Level-Workstations zu steuern, die auf RM-3-Software basieren. Es hat keine eingebaute adressierbare Schleife und keine eingebaute Fernbedienung und stellt den Betrieb adressierbarer Schleifen durch externe KA2-Controller über die RS-485-Schnittstelle sicher.
PPK-T hat Schnittstellen RS-485, RS-232, Ethernet, USB, einen Steckplatz zum Installieren einer Speicherkarte.

Hauptfunktionen von Sigma-IS PPK-T "Rubicon"

  • Steuerung von bis zu 32385 adressierbaren Geräten (Ringschleifen) oder bis zu 64770 adressierbaren Geräten (Radialschleifen) über KA2 verbunden über RS-485 (127 KA2);
  • Verbindungen zu einem PC (PC-Netzwerk) über die Ethernet-Schnittstelle;
  • Anzeige auf dem Arbeitsplatz-PC mit installierter „RM3-Software“ aller Informationen über den Zustand der Anlage, Bereiche, technische Mittel, laufende Veranstaltungen, grafische Pläne etc.;
  • Anzeigen des Status/Verwaltung/Konfiguration angeschlossener Geräte auf dem AWP-PC mit installierter „RM3-Software“;
  • Anschluss von Zusatzgeräten über RS-232- und USB-Schnittstelle (Funkmodem, GSM-Modem, Drucker etc.);
  • Speicherung von bis zu 200.000 Ereignissen im nichtflüchtigen Speicher.
  • Automatische Erkennung von Geräten auf der Adressschleife (Plug & Play).

Technische Daten Sigma-IS PPK-T "Rubicon"

  • Einheit: 1 Stück
  • Abmessungen (mm): 330x370x100
  • Gewicht (kg): 2,00
  • Versorgungsspannung aus dem Wechselstromnetz mit einer Frequenz von 50 Hz, V - 187 - 242
  • Stromverbrauch aus dem Netz, nicht mehr, VA - 30
  • Notstromversorgung, 2 Batterien, Spannung, V / Kapazität, A*h - 12 / 12
  • Anzahl der Netzwerkgeräte auf der RS-485-Leitung, nicht mehr als - 127
  • Anzahl der KA2-Geräte auf der RS-485-Leitung, nicht mehr als - 127
  • Gesamtzahl der Fahrzeuge, nicht mehr als - 65535
  • Anzahl der Regionen, nicht mehr - 2048
  • Anzahl der Fahrzeuge in einer Region, nicht mehr - 256
  • Anzahl der Benutzer, nicht mehr - 65536
  • Schnittstellen - Ethernet 10/100 Mbps, RS-485, RS-232, USB
  • Betriebstemperaturbereich, °С - +5...+50
  • Gesamtabmessungen, mm - 330x370x100
  • Gewicht, kg (ohne Batterie), nicht mehr als - 2,0